Waldbrandschutz-Verordnung
- 18.06.21
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- Allgemein
Verordnung tritt mit 22.06.2021 in Kraft
Mit Dienstag 22.06.2021, tritt die von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck erlassene Verordnung zum Schutz vor Waldbränden - Waldbrandschutz-Verordnung - in Kraft.
Jedliches Anzünden von Feuer und das Rauchen in Waldgebieten und angrenzenden Flächen ist untersagt und Strafbar.
Die Feuerwehr Frankenburg bittet die Bevölkerung, die erlassene Verordnung zum Schutz unseres Waldes, der darin lebenden Tiere einzuhalten.
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