Waldbrandschutz-Verordnung

Verordnung aktiv

Die Waldbrandschutz-Verordnung des Bezirkes Vöcklabruck tritt mit 8. März in Kraft.

Wir weisen darauf hin, dass in den Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist.

Die Verordnung ist bis 31. Oktober gültig.