Waldbrandschutzverordnung

Verordnung ab 6. März in Kraft

Mit 6. März tritt die Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk Vöcklabruck in Kraft

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Die Verordnung ist bis einschließlich 31. Oktober 2026 gültig.